Dein letzter Wille

Tierhilfe nach dem Ableben

 

 

Wer von euch denkt tatsächlich über den Ernstfall nach? Es ist ganz klar. Ob Hund oder Mensch, der Verlust seines besten Freundes ist für beide sehr schmerzhaft.

 

 

In der Regel landet dein Hund im Tierheim. Durch deinen Verlust und eine ungewohnte Umgebung “hinter Gittern“ ist sein Leiden enorm. Er versteht die Welt nicht mehr.

 

 

 

Ein Testament ist keine Frage des Alters

 

 

Es ist nie zu früh sich Gedanken darüber zu machen wie dein Tier nach deinem Ableben weiterhin versorgt wird. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig eine Regelung zu finden und deinen Hund abzusichern.

 

Wir vom Tierschutzverein griechische Fellnasen e.V. können sicherstellen, dass dein Liebling auch nach deinem Abscheiden gut versorgt wird.

 

Uns liegt es am Herzen sicherzustellen, dass dein Hund ein liebevolles Zuhause bekommt und so den Anschluss zum Menschen beibehält um sein Leiden so gering wie nur möglich zu halten. Ein neues Zuhause hilft deinem Liebling über seine Trauer besser hinweg zu kommen.

 

 

 

Haustiere sind nicht erbberechtigt

 

 

Nach dem deutschen Recht sind Tiere nicht rechtsfähig und somit auch nicht erbfähig.

 

Natürliche Personen (z.B. Verwandte) oder juristische Personen (z.B. Tierschutzorganisationen) können als Erbe eingesetzt werden.

 

Viele Menschen möchten gerne auch nach ihrem Ableben Gutes tun. Man kann sein Erbe, einer Person oder einer Einrichtung wie dem Tierschutzverein griechische Fellnasen e.V. eine Auflage erteilen, sich um das Tier zu kümmern. In der Auflage wird genau geregelt wer sich um das Tier kümmert und was aus ihm wird.

 

Ein Testament sollte insbesondere dann errichtet werden, wenn man Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge begünstigen möchte.